Eilfälle


In Eilfällen (Durchsuchung / Beschlagnahme / Verhaftung / einstweilige Verfügungen / Abmahnungen) während der Bürozeiten weisen Sie bitte unsere Mitarbeiter unter der Kanzleinummer 0431/5459771 ausdrücklich auf diese besondere Situation hin. Diese werden Ihnen sagen können, innerhalb welchen Zeitraums RA Hoffmann erreichbar ist und Ihnen gegebenenfalls anbieten, den Einsatz eines kompetenten Kollegen zu vermitteln. Bitte versuchen Sie, die zuständige Behörde (z.B. welche Polizei oder Staatsanwaltschaft?) und ein Aktenzeichen mitzuteilen.

An Wochenenden und Feiertagen ist in Kiel und Umgebung auch der Strafverteidiger-Notdienst Kiel unter der Rufnummer 0172/5147979 für Sie erreichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Rufnummer nur für dringende Fälle und nur für Strafsachen eingerichtet worden ist.

Bundesweit sind auch in anderen Regionen Notdienste tätig, diese finden Sie auf der Seite www.ag-strafrecht.de unter der Rubrik »Notdienst«.

Ganz allgemein ist zu empfehlen, ohne anwaltliche Beratung durch eine/n Strafverteidiger/in keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungspersonen zu machen. Als Beschuldigte/r müssen Sie keine Angaben zur Sache machen, auch als Zeugin/Zeuge nur vor einem Staatsanwalt oder Richter.

Beachten Sie hierbei bitte, dass nicht nur ein förmliches Verhör, sondern jedes Gespräch als Aussage gewertet werden kann. Ermittlungsbeamte erstellen im Nachhinein ein Protokoll und können vor Gericht im Zweifel als Zeugen über ihre Wahrnehmung des Gespräches gehört werden. Insbesondere bei Hausdurchsuchungen oder nach Festnahmen können Sie gar nicht überblicken, ob Sie sich mit einfachen Aussagen nicht ganz nachhaltig selbst schaden. Ich rate daher grundsätzlich, keinerlei Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen, bevor nicht eine Beratung durch eine/n Strafverteidiger/in erfolgt und umfassend geklärt ist, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird.