21.03.2024: BUNDESGERICHTSHOF ERTEILT IM BUDAPEST-KOMPLEX WEITERER ESKALATION EINE ABSAGE

 Presseerklärung

Der Bundesgerichtshof hat heute den Antrag des Generalbundesanwalts abgelehnt, den Haftbefehl einer beschuldigten Person um den Vorwurf des versuchten Mordes zu erweitern. Betroffen war eine Person, die sich aufgrund eines von Ungarn ausgestellten Europäischen Haftbefehls derzeit in Auslieferungshaft befindet. Der BGH fasst die Gruppe von Antifaschist_innen, denen Übergriffe auf Neonazis in Budapest zur Last gelegt werden, zwar als „kriminelle Vereinigung“ auf, diese sei aber nicht darauf angelegt gewesen, den Tod von Menschen herbeizuführen.

Der Generalbundesanwalt hatte zuvor die Fahndung nach Antifaschist_innen mit dem Vorwurf des versuchten Mordes eskaliert, um den Druck auf die Beschuldigten und die antifaschistische Bewegung zu erhöhen.

Vor drei Wochen hatte der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen junge Antifaschist_innen, denen Beteiligung an Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen wird, wegen der „besonderen Bedeutung“ an sich gezogen. 

Der Generalbundesanwalt hatte nun einen Haftbefehlsantrag an den Bundesgerichtshof gerichtet, in dem einer der Angriffe auf Neonazis in Budapest als versuchter Mord bewertet wurde. 

Dieser erstmalig erhobene Vorwurf sollte auch die Person treffen, die sich derzeit aufgrund des von Ungarn ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Sachsen in Auslieferungshaft befindet und deren deutscher Haftbefehl nunmehr auf Antrag des Generalbundesanwalts erweitert werden sollte. 

Die Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof hat heute über diesen Antrag entschieden. Sie hat dem Eskalationsversuch der Bundesanwaltschaft eine Absage erteilt und zwar den Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angenommen, aber gerade keinen dringenden Tatverdacht eines versuchten Mordes. Die Gruppe sei, so die Ermittlungsrichterin, nicht darauf angelegt gewesen, den Tod von Menschen herbeizuführen. 

Auch nachdem der Bundesgerichtshof die Eskalation des Generalbundesanwalts nicht mitgemacht hat, droht den Betroffenen weiterhin die Auslieferung nach Ungarn. Denn der Generalbundesanwalt hatte nach Übernahme ausdrücklich erklärt, dass das von ihm geführte Ermittlungsverfahren einer Auslieferung an das autoritäre Ungarn nicht entgegenstehe, sondern dieser im Gegenteil der Vorzug zu geben sei.

Damit wies er die von einigen Antifaschist_innen ausdrücklich erklärte Bereitschaft, sich einem Strafverfahren in Deutschland zu stellen, soweit keine Auslieferung nach Ungarn erfolge, zurück. Deshalb muss sich der Generalbundesanwalt fragen lassen, ob er durch die Kooperation mit dem autoritären ungarischen Regime nicht absichtsvoll die Situation der derzeit noch gesuchten Beschuldigten weiter zementiert. Die Botschaft des Generalbundesanwalts ist: Ungarn oder Untergrund.

Verteidiger_innen der Antifaschist_innen:

Rechtsanwalt Lukas Bastisch
Berlin
bastisch@kottbusserdamm.net

Rechtsanwältin Antonia von der Behrens
Berlin 
vdbehrens@kottbusserdamm.net

Rechtsanwältin Giulia Borsalino
Leipzig
kontakt@kanzlei-borsalino.de

Rechtsanwältin Anna Magdalena Busl
Bonn
busl@anwaltsbuero-bonn.de

Rechtsanwalt Nils Dietrich
Bremen
dietrich@strafverteidiger-bremen.de

Rechtsanwältin Britta Eder
Hamburg
be@rechtewahren.de

Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling
Kiel/Leipzig
info@anwaltelberling.de

Rechtsanwalt Maik Elster
Jena/Leipzig
kontakt@kanzlei-elster.de



Rechtsanwalt Christian Friedrich
Leipzig
friedrich@rechtsanwaelte-leipzig.net

Rechtsanwalt Alexander Hoffmann
Kiel/Leipzig
info@anwalthoffmann.de

Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff 
Berlin
kanzlei@anwalt-klinggraeff.de

Rechtsanwältin Yasemin Kostik
Hamburg
yk@rechtewahren.de

Rechtsanwalt Gerrit Onken
Hamburg
go@rechte-wahren.de

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk
Jena/Leipzig
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de

Rechtsanwalt Sven Richwin
Berlin
richwin@kanzlei-berlin.net

Rechtsanwalt Nico Sander
Hamburg
nico@sander.legal

Rechtsanwalt Erkan Zünbül
Leipzig
kanzlei@zuenbuel.de

22.06.2018 Presseerklärung

BVerwG verhandelt im Januar 2019 Verbot von linksunten.indymedia.org - zusätzlich Klage gegen Bundesinnenministerium wegen Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten erhoben

Vor dem  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird vom 15.01.2019-17.01.2019 an insgesamt drei Verhandlungstagen das Verbot des Nachrichtenportals linksunten.indymedia.org verhandelt. “Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht viel Zeit für die Beweisaufnahme und Erörterung der Rechtslage eingeplant hat, weil das Verfahren diverse Probleme im Tatsachen- und Rechtsbereich aufweist” schlussfolgert die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der von dem Verbot Betroffenen anwaltlich vertritt, aus der außergewöhnlich langen Terminierung. So sind beispielsweise bislang im gesamten Verfahrensverlauf vom Bundesinnenministerium keinerlei Beweise für die Mitgliedschaft der von dem Verbot Betroffenen in dem vermeintlichen Verein “linksunten.indymedia” vorgelegt worden. “22.06.2018 Presseerklärung” weiterlesen