AG Dresden, Urteil vom 2.6.2016 – 103 C 7656/15 (update: 6.9.2016 Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig)
Um den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann ist es eher still geworden. Hohmann hatte am 03.10.2003 eine Rede gehalten, die zahlreiche Ausführungen zur Frage enthielt, ob man die „Juden“ und „die Deutschen“ als „Tätervolk“ bezeichnen dürfe. Diese allgemein als antisemitisch empfundene Rede führte zu seinem Ausschluss aus der CDU. Er ist nun kommunalpolitisch für die AfD aktiv.
Hohmann hatte nach seiner Rede zwei landgerichtliche Entscheidungen erwirkt, die Pressemedien die Aussage verboten, er habe die „Juden“ als „Tätervolk“ bezeichnet – das Amtsgericht Dresden entschied in einem aktuellen Fall anders und erklärte diese Aussage ausdrücklich für zulässig. “AfD-Politiker Hohmann verliert Klage wegen Antisemitismusvorwürfen” weiterlesen