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Alexander Hoffmann

Rechtsanwalt Strafrecht

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27. Juni 201827. Juni 2018

Keine Einschränkung der Rechte aus Kunsturhebergesetz durch Datenschutzgrundverordnung

Oberlandesgericht Köln, 15 W 27/18

Das OLG Köln hat eine erste Entscheidung getroffen, die deutlich macht, dass die Datenschutzgrundverordnung als europäisches Recht keineswegs die Rechte auf Veröffentlichung von (Personen-)Bildern einschränkt, wie von vielen befürchtet. Die DS-GVO verlange nur eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen. Diese erfolge ohnehin im Rahmen der bisherigen Regeln.

 

 

 


Kategorie Allgemein

  • 22.06.2018 Presseerklärung
  • 24.08.2018

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  • NSU NebenklageProzessbericht aus Sicht der Nebenklage im Prozess gegen Verantwortliche des „Nationalsozialistischen Untergrund“

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  • Rechtsanwältin Kristin PietrzykGemeinsam mit Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk aus Jena verteidige ich einerseits in Strafverfahren und bin andererseits in Fällen rassistisch und neonazistisch motivierter Gewalt als Nebenklagevertreter aktiv. Unser Ziel ist es Motive und organisatorische Strukturen aufzudecken, aus denen solche Straftaten ausgeführt werden und dabei Staatsanwaltschaft und Gerichte an ihre Aufgaben zu erinnern. Dafür werden wir auch gerne mal als “Bundesnebenklage” beschimpft.
  • Rechtsanwalt Sven AdamGöttingen – Interessenschwerpunkte Sozialrecht und Strafrecht. Nebenher erfolgreich im Polizeirecht und im Kampf gegen Racial Profiling.
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