02.05.2020 Pressemitteilung der Nebenklagevertreter*innen zur Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im sog. Ballstädt-Verfahren

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit  Entscheidung vom 15. Januar 2020 (2
StR 352/18) das Urteil des Landgerichts Erfurt im sog.
Ballstädt-Verfahren aufgehoben.

Am 14. Februar 2014 hatte eine Gruppe organisierter Nazis aus dem Umfeld der Turonen die Feier der Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen, Feiernde zum Teil schwer verletzt und eine Verwüstung im Gemeindehaus hinterlassen. Motiv für die Tat ist aus Sicht der Betroffenen das zivilgesellschaftliche Engagement von Einwohner*innen Ballstädts gegen das „Gelbe Haus“. Das Gebäude im Herzen des Dorfes war im Jahr 2013 durch bundesweit bekannte, aktive Thüringer Neonazis erworben und dort als Treffpunkt der regionalen und überregionalen Nazi-Szene genutzt worden. „02.05.2020 Pressemitteilung der Nebenklagevertreter*innen zur Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im sog. Ballstädt-Verfahren“ weiterlesen