Bezeichnung als „Nazi“ ist nicht immer eine Beleidigung

Wer einen Beitrag, der die Schuld an dem 2. Weltkrieg den Juden mit der Begründung anlastet, diese hätten den Krieg gewollt, um den Staat Israel gründen zu können, mit einem „gefällt mir“ Kommentar versieht und einen solchen Beitrag teilt, der muss es sich auch gefallen lassen, wenn er in einer politischen Auseinandersetzung als ein „Nazi“ bezeichnet wird.

Landgericht Lüneburg 4 0 76/16, Urteil vom 02.05.2016 (rechtskräftig) Die Grenzen der Meinungsäusserung in der alltäglichen politischen Auseinandersetzung sind immer wieder schwer zu bestimmen. Gerade bei Meinungsäusserungen mit Tatsachenkern, wenn also ein Verhalten einer Person im öffentlichen Raum politisch bewertet wird, fühlen sich manche, die gerne hart austeilen, schnell beleidigt.

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